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   BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02   

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BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02 (https://dejure.org/2002,2735)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.2002 - 1 B 26.02 (https://dejure.org/2002,2735)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 2002 - 1 B 26.02 (https://dejure.org/2002,2735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Abschiebungsschutz ausschließlich durch eine generelle Regelung der obersten Landesbehörde - Anspruch auf Feststellung eines individuellen Abschiebungshindernisses - Verfassungskonforme Einschränkung der von § 53 Abs. 6 S. 2 des Ausländergesetzes (AuslG) ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02
    Liegt eine derartige Regelung vor, scheidet ein Anspruch auf Feststellung eines individuellen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wegen dieser Gefahren aus (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324; Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379).

    Der Senat hat durch Urteil vom 12. Juli 2001 ( BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379) entschieden, dass die Sperrwirkung nicht nur zu beachten ist, wenn ein Abschiebestopp-Erlass nach § 54 AuslG besteht, sondern auch dann, wenn eine andere ausländerrechtliche Erlasslage oder eine aus individuellen Gründen erteilte Duldung dem betroffenen Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung vermitteln.

    Gegen die Gleichwertigkeit des gewährten Schutzes spricht zwar, dass der zitierte Erlass im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht mehr volle drei Monate Geltung hatte (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 384).

    Außerdem hat das Berufungsgericht der Sache nach zutreffend darauf hingewiesen, die Klägerin könne im Falle der Nichtverlängerung des Abschiebestopps jederzeit beim Bundesamt geltend machen, dass eine neue Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG entstanden und deshalb erneut über ihren Antrag im Wege des Wiederaufgreifens zu entscheiden ist (vgl. auch Urteil vom 12. Juli 2001 a.a.O. S. 388).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02
    Liegt eine derartige Regelung vor, scheidet ein Anspruch auf Feststellung eines individuellen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wegen dieser Gefahren aus (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324; Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379).

    Eine verfassungskonforme Einschränkung der von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG ausgehenden Sperrwirkung ist nach der Rechtsprechung nur dann geboten, wenn die obersten Landesbehörden trotz einer extremen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, keinen generellen Abschiebestopp verfügt haben (Urteil vom 17. Oktober 1995 a.a.O. S. 328).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02
    Liegt eine derartige Regelung vor, scheidet ein Anspruch auf Feststellung eines individuellen Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG wegen dieser Gefahren aus (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324; Urteil vom 8. Dezember 1998 BVerwG 9 C 4.98 BVerwGE 108, 77; Urteil vom 12. Juli 2001 BVerwG 1 C 2.01 BVerwGE 114, 379).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 1 B 21.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Feststellung von

    Auszug aus BVerwG, 10.09.2002 - 1 B 26.02
    Wie der Senat in dem dem Klägervertreter bekannten Beschluss vom 12. April 2001 (BVerwG 1 B 21.01) bereits klargestellt hat, käme eine Verletzung von Art. 3 EMRK unter den hier maßgeblichen Umständen allenfalls in Betracht, wenn der Klägerin der Vollzug einer Abschiebung tatsächlich drohen würde.
  • VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30253

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath,

    Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.

    Die Sperrwirkung des (früheren § 54 AuslG ebenso wie des heutigen) § 60 a AufenthG ist zu beachten, wenn - u. a. - eine ausländerrechtliche Erlasslage dem betroffenen Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz - wie vorliegend, vgl. die zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 2006 - vor Abschiebung vermittelt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02).

    Antrag im Wege des Wiederaufgreifens zu entscheiden ist (BVerwG, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02).

  • VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30917

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath,

    Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.

    Die Sperrwirkung des (früheren § 54 AuslG ebenso wie des heutigen) § 60 a AufenthG ist zu beachten, wenn - u. a. - eine ausländerrechtliche Erlasslage dem betroffenen Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz - wie vorliegend, vgl. die zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 2006 - vor Abschiebung vermittelt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02).

    Die Kläger wiederum könnten im Falle der Nichtverlängerung des Abschiebestopps jederzeit beim Bundesamt geltend machen, dass eine neue Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG entstanden und deshalb erneut über ihren Antrag im Wege des Wiederaufgreifens zu entscheiden ist (BVerwG, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02).

  • VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30252

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath,

    Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.

    Die Sperrwirkung des (früheren § 54 AuslG ebenso wie des heutigen) § 60 a AufenthG ist zu beachten, wenn - u. a. - eine ausländerrechtliche Erlasslage dem betroffenen Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz - wie vorliegend, vgl. die zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 2006 - vor Abschiebung vermittelt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02).

    Der Kläger wiederum könnte im Falle der Nichtverlängerung des Abschiebestopps jederzeit beim Bundesamt geltend machen, dass eine neue Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG entstanden und deshalb erneut über ihren Antrag im Wege des Wiederaufgreifens zu entscheiden ist (BVerwG, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02).

  • VG Ansbach, 04.12.2006 - AN 14 K 06.30304

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Machtwechsel, Baath,

    Das hier entscheidende Gericht entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dessen Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 und dessen Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juli 2006 - 23 B 06.30064), dass eine Erlasslage im Sinne des § 60 a AufenthG wie die derzeit (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) in Bayern bestehende, die den unter sie fallenden Ausländern einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, bewirkt, dass diese Ausländer nicht zusätzlich Schutz vor der Durchführung der - ihnen im Moment nicht drohenden - Abschiebung benötigen.

    des heutigen) § 60 a AufenthG ist zu beachten, wenn - u. a. - eine ausländerrechtliche Erlasslage dem betroffenen Ausländer einen vergleichbar wirksamen Schutz - wie vorliegend, vgl. die zitierte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 2006 - vor Abschiebung vermittelt (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02).

    Der Kläger wiederum könnte im Falle der Nichtverlängerung des Abschiebestopps jederzeit beim Bundesamt geltend machen, dass eine neue Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG entstanden und deshalb erneut über ihren Antrag im Wege des Wiederaufgreifens zu entscheiden ist (BVerwG, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02).

  • BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Bestehen eines

    Diese tatrichterliche Würdigung ist einer revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen (vgl. auch Beschluss vom 10. September 2002 BVerwG 1 B 26.02).
  • BVerwG, 17.09.2005 - 1 B 13.05

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines

    Unabhängig davon war die Frage, jedenfalls soweit sie sich auf den hier allein streitigen Duldungsschutz aufgrund eines Abschiebestopp-Erlasses der obersten Landesbehörden bezieht, durch die Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2001, a.a.O., bereits geklärt (vgl. auch Beschlüsse vom 10. September 2002 BVerwG 1 B 26.02 und vom 28. August 2003 BVerwG 1 B 192.03 Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 6 und 7).
  • BVerwG, 17.09.2005 - 1 PKH 7.05

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines

    Unabhängig davon war die Frage, jedenfalls soweit sie sich auf den hier allein streitigen Duldungsschutz auf Grund eines Abschiebestopp-Erlasses der obersten Landesbehörden bezieht, durch die Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2001, a.a.O., bereits geklärt (vgl. auch Beschlüsse vom 10. September 2002 - BVerwG 1 B 26.02 - und vom 28. August 2003 - BVerwG 1 B 192.03 - Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 6 und 7).
  • VG Köln, 23.02.2012 - 14 K 5680/10

    Anerkennung eines afghanischen Staatsangehörigen der paschtunischen

    vgl. zur Entbehrlichkeit der Prüfung der Voraussetzungen einer "extremen Gefahrenlage" i. S. v. § 67 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bei Besitz eines derartigen Aufenthaltstitels: BVerwGE, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, BVerwGE BVerwGE 114, 379 und Beschluss vom 10. September 2002 - 1 B 26.02 -, Buchholz 402.240 § 54 AuslG Nr. 6 zur vergleichbaren Bestimmung des § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG.
  • VG Minden, 07.06.2005 - 1 K 1909/04
    vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 1 C 2.01 - BVerwGE 114, 379; Beschluss vom 10.09.2002 - 1 B 26.02 - OVG NRW, Urteil vom 05.05.2000 - 14 A 3334/94 -.
  • VG Minden, 21.02.2005 - 1 K 1098/04

    Anerkennung eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

    vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 1 C 2.01 -, BVerwGE 114, 379 ff.; Beschluss vom 10.09.2002 - 1 B 26.02 - OVG NRW, Urteil vom 05.05.2000 - 14 A 3334/94 -.
  • VG Minden, 25.01.2005 - 1 K 2861/04

    Voraussetzungen des Anspruchs eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer

  • VG Saarlouis, 16.08.2007 - 10 K 16/06

    Nachträgliche Berücksichtigung der EU-Qualifikationsrichtlinie bei der

  • VG Minden, 20.03.2007 - 1 K 3552/06

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Zuwanderungsgesetz,

  • VG Saarlouis, 18.05.2005 - 10 K 287/03

    Serbien und Montenegro, Roma, Albaner, Kosovo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

  • VG Ansbach, 05.04.2006 - AN 9 K 04.31234

    Irak, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • VG Düsseldorf, 10.11.2003 - 19 K 9818/97
  • VG Saarlouis, 20.06.2006 - 10 K 229/04

    Aufgrund der Gesamtwürdigung der Besonderheiten des Einzelfalls erfolgreiche

  • VGH Hessen, 01.08.2005 - 8 UZ 1592/05

    Afghanistan, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung,

  • VG Minden, 25.01.2005 - 1 K 332/04

    Irak, Christen (katholische), Religiös motivierte Verfolgung, Machtwechsel,

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